Die endoskopische Kastration der Hündin - können wir derzeit leider nicht mehr anbieten

Die sanfte Kastration der Hündin

Durch minimalinvasive Verfahren ist es heute möglich die Hündin zu kastrieren ohne dafür die Bauchdecke zu eröffnen!

Neben der "konventionellen" Kastrationsmethode bieten wir ein neues, besonders schonendes Operationsverfahren an - die endoskopische Kastration oder sanfte Kastration der Hündin. 

Die endoskopische Kastration ist bei Hündinnen ab 10kg Körpergewicht möglich.

  • nur zwei kleine Zugänge (Einschnitte zwischen 3-5mm bis ca. 12 mm)
  • geringe Schmerzen
  • geringeres postoperative Schwellung, Blutung, Infektions- und Wundheilungsrisiko
  • kurze Heilungsphase
  • bereits am nächsten Tag ist Ihre Hündin fit für körperliche Belastungen (z.B. Spaziergänge, ins Auto springen, Treppen laufen)

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Was ist eine Kastration?

Die Kastration ist eine der häufigsten Eingriffe in die Bauchhöhle der Hündin. Es handelt sich um einen operativen Eingriff in Vollnarkose, bei dem die Eierstöcke und gegebenenfalls auch die Gebärmutter (wenn diese verändert ist) entfernt werden.

Bei der Kastration wird die Fortplanzungsfähigkeit und die Produktion von Sexualhormonen unterbunden.


Häufig werden in unserer Praxis standard- als auch endoskopische Kastrationen durchgeführt. Hierbei werden beide Eierstöcke (Ovarektomie) entfernt. Die im Abdomen (Bauch) verbleibende Gebärmutter (Uterus) bildet sich langsam zurück und wird inaktiv. Die Gebärmutter wird nur entfernt, wenn eine Erkrankung dieser vorhanden ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kastration und Sterilisation?

Wie oben bereits erklärt werden bei einer Kastration die Eierstöcke entfernt. Dadurch ist die Möglichkeit der Fortpflanzung und auch die Produktion der Sexualhormone unterbunden. Bei einer Sterilisation werden nur die Eileiter durchtrennt oder abgebunden. Die Hündin kann nicht tragend werden, aber die Hormonproduktion läuft weiter und die damit verbundenen Risiken wie Scheinträchtigkeit, Gefahr von Mammatumoren, Gebärmutterveränderungen usw. bleiben bestehen. Aus diesem Grund ist die Sterilisation bei der Hündin nicht sinnvoll.

 

Was bedeutet endoskopische Kastration?

Die endoskopische Kastration ist eine minimalinvasive Operationstechnik. Minimalinvasiv bedeutet, dass die Operation Kameragestützt mit Spezialwerkzeug durch sehr kleine Zugänge durchgeführt wird. Diese Operationsmethode ist in der Humanmedizin schon lange etabliert. Beim Menschen werden z.B. Blinddarm- oder Gallenblasenoperationen rein endoskopisch durchgführt.

In unserer Tierarztpraxis wird die Endoskopische Kastration mittels 2-Port Technik durchgeführt. Das bedeutet es gibt zwei kleine Zugänge (ca. 5mm groß) zur Bauchhöhle. Mittels einer Optik kann der Operateur sich in der Bauchhöhle orientieren und mit Hilfe von Spezialinstrumenten können die Ovarien chirurgisch entfernt werden. Die Blutgefäße werden elektrochirurgisch verschweißt.

Allerdings muss diese Technik über einen langen Zeitraum erst erlernt und beherrscht werden. Es ist hierfür eine spezielle Ausbildung nötig. Diese Operationen können auch nicht alleine durchgeführt werden. Wichtig ist ein eingespieltes Team.

 

Vorteile der endoskopischen Kastration der Hündin (sanfte Kastration)

Die endoskopische Kastration bringt viele Vorteile mit sich.

  • Man benötigt nur zwei kleine Zugänge (Arbeitskanäle), welche jeweils ca. 5 mm groß sind. Somit ist das Infektionsrisiko sehr gering.

  • Durch minimale Hautverschlüsse nach der Operation ist der Heilungsprozess dementsprechend kurz

  • Es muss kein Zug auf die Organe ausgeübt werden, dadurch entsteht weniger Schmerz

  • Oft benötigen Hündinnen keinen Halskragen, da die Naht sehr klein ist und diese sie nicht stört.

  • Die Hunde brauchen nur 2-3 Tage „Leinenzwang“, danach können sie wieder toben. Bei einer Ovariohysterektomie müssen sie mindestens 10-14 Tage an der Leine bleiben.

  • Durch Luft in der Bauchhöhle sowie die Vergrößerung durch die Kamera wird eine exzellente Kontrolle von kleinen Nachtblutungen ermöglicht.

     

Im Grunde ist das Operationstrauma und die Komplikationsrate während und nach der Operation geringer.

 

Was kostet eine endoskopische Kastration?

Das ist einer der wenigen Nachteile der endoskopischen Kastration gegenüber der herkömmlichen Kastrationen. Sie hat im Verhältnis zur herkömmlichen Kastration einen höheren Preis. Dieser kommt durch die Anschaffungskosten der besonderen Geräte und Instrumente zu stande. Auch erfordert die endoskopische Technik eine hohe Qualität der Ausbildung des Chirurgen und der beteiligten Assistenten. Neben dieser Fortbildungskosten kommt hinzu, dass während dieser Operation 4 Mitarbeiter im Op benötigt werden.

Die deutlichen Vorteile dieser Technik sollten die einmalige höhere Investition übertrumpfen.

 

 

Vorteile einer Kastration der Hündin

Die Entscheidung ob eine Hündin kastriert werden soll, sollte gut bedacht werden. Vor - und Nachteile sollten individuell abgewägt werden.

Vorteile sind: 

- Minimierung des Risikos der Entstehung von Gesäugetumoren

- Entstehung einer Gebärmuttervereiterung (Pyometra) ist sehr unwahrscheinlich

- durch den ausbleibenden Hormoneinfluss entstehen auch keine Scheinträchtigkeiten mehr, was oftmals eine psychische Belastung darstellt

 

 

Nachteile einer Kastration der Hündin

- Bei jeder Narkose/Operation besteht ein gewisses Risiko (Narkoserisiko, Nahtdehiszenz, ...).

- Das Risiko an einem Knochentumor (Osteosarkom) zu erkranken verdoppelt sich bei einer Kastration vor der körperlichen Reife.

- Kastrierte Hündinnen können zu Übergewicht neigen. Gefährdete Rassen sind zum Beispiel der Labrador, Golden Retriever, Rottweiler, Berner Sennenhund und auch viele kleine Hunderassen.

- Das Risiko für die Erkrankung des Bewegungsapparates (insbesondere Hüftdysplasie, Patellaluxation und Kreuzbandrisse) steigt signifikant an. 

- Ein weiterer Nachteil einer Kastration kann die Harn-Inkontinenz sein. 

- Nach einer Kastration kann sich auch das Verhalten der Hündin verändern.

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen bei der Entscheidung nicht außer Acht gelassen werden. 
 Rechtlich handelt es sich bei einer Kastration nach §6, Abs. 1 des Tierschutzgesetzes um das „(...) vollständige oder teilweise Entnehmen (...) von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“. Ein solcher Eingriff ist vor diesem Gesetz nur dann gestattet, wenn die Organentnahme  
  • aus medizinischen Gründen notwendig wird (§6 Abs. 1, Satz 1a), also z.B. bei einer Pyometra, bei Veränderungen von Ovar und Gebärmutter 
  • bei Jagdhunden, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen (§6 Abs. 1 Satz 1b) 
  •  „zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.“ (§6 Abs. 1, Satz 5)

Die "Unbequemlichkeit" der Läufigkeitssituation für den Besitzer ist kein ausreichender Grund für eine Kastration.